Allgemeine Geschäftsbedingungen My Online Marketing GmbH

 

1. Gegenstand, Zustandekommen, Änderungen

  • My Online Marketing GmbH, Unternehmens-ID CHE-365.223.713, mit Sitz in der Schweiz (“MOM“, “Agentur” oder “wir“) ist eine Online-Marketing Agentur im Bereich Strategie, Kommunikation, Marketing und Kampagnenführung sowohl offline als auch online.
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) bilden zusammen mit einer allfälligen Offerte, Änderungsofferte oder Auftragsbestätigung (“Offerte“) die Vereinbarung (“Vereinbarung“) und regeln die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit Inanspruchnahme der Leistungen von MOM (nachfolgend “Leistungsangebot“) durch unsere Kunden (“Kunden“; zusammen mit MOM die “Parteien” und je einzeln eine “Partei“).
  • Die Vereinbarung besteht aus folgenden Bestandeilen:
  • Offerten (soweit vorhanden)
  • Anhänge zu Offerten (soweit vorhanden)
  • AGB (das vorliegende Dokument)
    • Bei Widersprüchen zwischen einzelnen Bestandteilen gilt die vorstehende Rangfolge, wobei innerhalb der jeweiligen Stufe neuere Anhänge und Offerten älteren vorgehen. AGB oder andere vorformulierte Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch nicht wenn die Agentur explizit auf diese hingewiesen wurde.
    • Die Vereinbarung tritt in Kraft mit Zustimmung des Kunden zur unveränderten Offerte innert 14 Tagen seit deren Ausstellung. Bei späterer Zustimmung ist die Agentur nicht mehr an die Offerte gebunden, ist aber berechtigt, diese zu bestätigen.
    • Die Vereinbarung ersetzt alle bisherigen Vereinbarungen zum jeweiligen Vertragsgegenstand und gilt auch ohne erneute Erwähnung oder Referenzierung für alle zukünftigen Leistungen von MOM, sofern sie nicht durch eine neue Version der AGB ersetzt wurde.

2. Leistungen von MOM

  • Das aktuelle Leistungsangebot ist abrufbar auf www.myonlinemarketing.ch/leistungen.
  • MOM behält sich vor, das Leistungsangebot jederzeit zu erweitern, reduzieren oder anderweitig anzupassen. Reduktionen bei in Offerten vereinbarten Leistungen sind nur möglich per nächstem Kündigungsdatum.
  • Vereinbarte Termine und Fristen gelten als unverbindliche Schätzungen soweit sie nicht in der Offerte explizit als zugesichert bezeichnet werden.

3. Kundenpflichten

  • Der Kunde verpflichtet sich zur fristgerechten Bezahlung der vereinbarten Vergütung ohne Verrechnung oder Abzug.
  • Der Kunde trifft alle seinerseits nötigen Handlungen, um die Erbringung der Leistungen der Agentur gemäss dieser Vereinbarung zu ermöglichen. Insbesondere sichert er der Agentur die jederzeitige Zusammenarbeit mit ihrer Kreativ-/Werbe-Agentur zu und weist diese zu einer solchen an, soweit für die Auftragserfüllung nötig.
  • Der Kunde hat der Agentur alle für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Informationen, Daten und Materialien wie z.B. Media-Briefing, Bilder, Logos und Schriften, Texte inkl. Übersetzungen, Briefings, Zugangsdaten und technische Anforderungen (“Materialien“) vorab und termingerecht in der benötigten Form und Qualität zur Verfügung zu stellen. Die Parteien verpflichten sich, Materialien sorgfältig zu behandeln und z.B. Zugangsdaten vor Verlust oder Bekanntgabe an Dritte zu schützen. Liegen die Materialien aus Gründen, die der Kunde oder ein Dritter zu verantworten hat, nicht termingerecht und in der benötigten Form und Qualität bei der Agentur vor, so kann die Agentur jede bis dahin vereinbarte Frist durch einseitige Erklärung verlängern und zusätzliche Kosten von bis zu 10% des Auftragsvolumens in Rechnung stellen. Für daraus entstehende Schäden, z.B. aufgrund Nichteinhaltung von Projektterminen, liegt die volle Verantwortung beim Kunden. Muss aus solchen Gründen ein Projekt abgebrochen werden, stellt dies keine Vertragsverletzung der Agentur dar und sie rechnet über alle bis dahin erfolgten Leistungen ab.
  • Der Kunde verpflichtet sich, die von der Agentur vorgegebenen oder gemeinsam bestimmten technischen Anforderungen, System- und Infrastrukturvoraussetzungen einzuhalten. Er trägt die alleinige Verantwortung für die Inhalte, welche er unter Verwendung der Angebote der Agentur erstellt, übermittelt, bereitstellt, veröffentlicht oder anderweitig nutzt.
  • Die Agentur bietet kein Datenhosting an. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine Informationen und Daten gegen Verlust oder unautorisierte bzw. unbeabsichtigte Veränderung zu schützen und sie ggf. wiederherstellen zu können.

4. Vergütung

  • Ist in der Offerte nichts anderes vereinbart, berechnet sich die Vergütung gemäss den Bestimmungen dieser Ziffer.
  • Die Agentur erbringt die Leistungen entweder gegen Pauschalvergütung oder gegen Vergütung nach Aufwand, je nachdem was in der Offerte vereinbart ist. Ohne Absprache erfolgt die Vergütung nach Aufwand zu den üblichen Stundensätzen der Agentur.
  • Die Gesamtvergütung setzt sich – soweit vereinbart – aus einer Pauschalvergütung zu reduzierten Stundensätzen sowie einer Vergütung nach Aufwand gemäss Ziff. 5 zusammen.
  • In der Pauschalvergütung ist ein monatliches Leistungsguthaben enthalten (Anzahl Stunden gemäss Offerte inklusive telefonischer Support während regulären Betriebszeiten Mo-Fr, 08:00-17:00 Uhr, ausser an gesetzlichen Feiertagen in der Stadt Winterthur oder im Kanton Zürich). Nach Ablauf des jeweiligen Monats verfallen die nicht genutzten Stunden ohne Anspruch auf Reduktion oder (Teil-)Rückerstattung von Vergütungen. In der Regel erfolgt mindestens einmal pro Jahr eine Besprechung zwischen den Parteien zur Überprüfung und allenfalls Anpassung der Pauschalvergütung. Erhöhungen der Pauschalvergütung und des enthaltenen Leistungsguthabens können die Parteien jederzeit vereinbaren. Einseitige Reduktionen sind nur möglich per nächstem Kündigungsdatum.
  • Übrige Leistungen (z.B. zusätzliche Leistungen über die im Leistungsguthaben enthaltenen, Bildrechte, Fotoshootings, Verbrauchsmaterialien, Übersetzungskosten, Autorenkorrekturen, Reise-, Fracht- und sonstige Spesen) werden nach Aufwand in fünf Minutenintervallen in Rechnung gestellte.
  • Für die Rechnungsstellung im Zusammenhang mit Leistungen Dritter gelten die Bestimmungen von Ziff. 8.
  • Ohne andere Abrede gelten die üblichen Stundensätze der Agentur, welche jederzeit abrufbar sind auf www.myonlinemarketing.ch/preise.
  • Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Pauschalvergütungen werden monatlich im Voraus, Vergütung nach Aufwand monatlich im Nachhinein in Rechnung gestellt. Bei Projekten werden 50% der Vergütung gemäss Offerte direkt nach Zustimmung zur Offerte in Rechnung gestellt und die verbleibenden 50% nach Wahl der Agentur in monatlichen Teilrechnungen oder gesamthaft bei Abschluss des Projekts. In der Probezeit gemäss Ziff. 1 gibt es in der Regel noch keine Pauschalvergütung, sondern es wird jeweils nach Monatsende über die erbrachten Leistungen im Nachhinein abgerechnet.
  • Zahlungen sind 20 Tage ab Rechnungsdatum fällig. Es wird kein Skonto gewährt.
  • Sämtliche Preise verstehen sich netto, d.h. exklusiv Mehrwertsteuer und Spesen.
  • Allenfalls gewährte Rabatte gelten ausschliesslich für das individuelle Projekt und den jeweiligen Abrechnungszeitraum.
  • Bei Zahlungsverzug kann die Agentur ohne Mahnung einen Verzugszins von 5% verlangen und ist nach erfolgloser Mahnung mit Zahlungsfrist von mindestens 10 Tagen berechtigt, die Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Vergütungen einzuschränken oder gänzlich einzustellen. Bei einer solchen Einschränkung oder Einstellung bleibt der Kunde zur Bezahlung der Vergütung verpflichtet und die Agentur lehnt jede Haftung im Zusammenhang mit solchen Einschränkungen oder Einstellungen ab.

5. Datenschutz

  • Die Parteien verpflichten sich, die anwendbaren Datenschutzgesetze einzuhalten.
  • Informationen darüber, wie die Agentur Personendaten bearbeitet finden sich in der Datenschutzerklärung der Agentur, abrufbar unter www.myonlinemarketing.ch/datenschutz.
  • Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet, gelten die Vorschriften dieses Absatzes. Die Agentur wird solche Personendaten nur so bearbeiten, wie der Kunde dies auch selbst tun dürfte, insbesondere indem sie diese nur gemäss dessen Anweisungen bearbeitet. Sie wird diese vertraulich behandeln und nur zur Erfüllung ihres Auftrags verwenden. Bei Auftragsende gibt sie nach Wahl des Kunden diese Personendaten entweder an den Kunden heraus oder löscht diese. Die Agentur hat zudem angemessene technische und organisatorische Massnahmen getroffen, um die Sicherheit der bearbeiteten Personendaten zu gewährleisten. Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen dieser Vereinbarung Dritte für die Bearbeitung beizuziehen. Bei jedem Neubeizug oder Wechsel informiert die Agentur den Kunden und dieser ist berechtigt, dem Beizug zu widersprechen. Auch im Rahmen der Auftragsbearbeitung bietet die Agentur kein Datenhosting an, wenn in der Offerte nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist und die entsprechenden Pflichten treffen den Kunden (siehe Ziff. 5).

6. Kundendaten

  • Die Daten, die die Agentur vom oder für den Kunden erhält, gehören dem Kunden und die Agentur gibt diese bei Auftragsende nach Wahl des Kunden an diesen heraus oder löscht sie. Sollte dies einen erheblichen Aufwand benötigen, einigen sich die Parteien auf eine angemessene Entschädigung für die Agentur basierend auf ihren üblichen Stundensätzen.
  • Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass die Agentur berechtigt ist, anonymisierte Kundendaten (z.B. durch Aggregation) zu eigenen Zwecken, wie z.B. Branchenauswertungen oder für Beratungsdienstleistungen zu verwenden.

7. Geistiges Eigentum

  • Vorbestehende Rechte verbleiben bei der jeweiligen Partei und dürfen ohne vorgängige schriftliche Genehmigung der jeweiligen Partei weder kopiert noch anderweitig genutzt werden, soweit in dieser Vereinbarung nicht ein entsprechendes Nutzungsrecht vorgesehen ist. Dies betrifft insbesondere auch sämtliche Inhalte auf den Webseiten oder sonstigen Onlineauftritten der Agentur, wie Informationen, Dokumente, Grafiken, Töne, grafische Gestaltungen, Software etc.
  • Die Rechte für alle von der Agentur erstellten Arbeitsergebnisse (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, Bild- und Videomaterial, realisierte Projekte, Software, Source Code, etc.) verbleiben bei der Agentur soweit in der Offerte nicht ausdrücklich für einzelne Arbeitsergebnisse etwas anderes vereinbart ist. Sollten Rechte originär beim Kunden entstehen, tritt er diese hiermit vollumfänglich, unentgeltlich und unwiderruflich an die Agentur ab.
  • Die Agentur räumt dem Kunden, unter der Bedingung der Einhaltung dieser Vereinbarung, insbesondere der Bezahlung aller Vergütungen, ein nicht exklusives, persönliches, nicht übertragbares, nicht sublizenzierbares Nutzungsrecht am von der Agentur entwickelten Arbeitsergebnis ein. Eine Veränderung solcher Arbeitsergebnisse ist nur mit Zustimmung der Agentur zulässig.
  • Das Nutzungsrecht des Kunden und die übrigen Pflichten der Agentur erlöschen ohne weiteres, wenn der Kunde gegen diese Vereinbarung verstösst.
  • An allen der Agentur zur Verfügung gestellten Materialien räumt der Kunde der Agentur zur Erfüllung der Vereinbarung das kostenlose Nutzungsrecht ein.
  • Der Kunde sichert zu, über sämtliche nötigen Rechte an den der Agentur zur Verfügung gestellten Materialien und deren Inhalten zu verfügen, um der Agentur das vorstehend genannte Nutzungsrecht einzuräumen.
  • Für immaterialgüterrechtliche Konflikte oder andere Ansprüche, die im Zusammenhang mit vereinbarungsgemäss erstellten Arbeitsergebnissen stehen, liegt die Verantwortung beim Kunden. Insbesondere liegt es am Kunden, erforderliche rechtliche Abklärungen oder Absicherungen zu veranlassen. Der Kunde hält die Agentur für sämtliche gegen die Agentur geltend gemachten Ansprüche Dritter schadlos (inklusive angemessener Kosten für Rechtsberatung- und
    –vertretung).
  • Abgesehen von den erwähnten Nutzungsrechten räumt die Agentur dem Kunden keinerlei Nutzungsrechte oder Lizenzen ein.

8. Leistungen Dritter

  • Die Agentur ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Dritte zur Erfüllung der Vereinbarung beizuziehen.
  • Die Agentur ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden Verträge mit Dritten abzuschliessen, welche für die Durchführung des Auftrags notwendig sind. Kosten, welche nicht in der Offerte aufgeführt sind, bedürfen der Genehmigung des Kunden. Die Agentur wählt die Drittparteien sorgfältig aus. Sollten Dritte bei der Lieferung von Waren und/oder Leistungen in Verzug geraten, kann die Agentur hierfür nicht haftbar gemacht werden. Die Agentur setzt sich gegenüber Dritten für die Interessen des Kunden ein.
  • Die Agentur kann Drittkosten dem Kunden weiterbelasten oder ihm von Dritten direkt in Rechnung stellen lassen.
  • Darüber hinaus ist keine Partei ist berechtigt, die andere Partei mit ihren Erklärungen rechtlich zu binden.
  • Die Agentur ist unter Wahrung der Vertraulichkeit berechtigt, den Dritten Vertrauliche Informationen offenzulegen, soweit diese sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
  • Für allfällige Leistungen Dritter können Vertragsbedingungen von diesen gelten, wie z.B. Lizenzbedingungen o.ä.

9. Laufzeit, Beendigung

  • Die Vereinbarung wird zuerst auf eine Dauer von drei Monaten abgeschlossen (“Probezeit“). Während dieser Zeit können beide Parteien die Vereinbarung jederzeit und ohne Frist kündigen. Die bis zum Zugang der Kündigung erbrachten oder angefangenen Leistungen sowie nicht stornierbare Drittkosten werden dem Kunden bei einer solchen Kündigung in Rechnung gestellt.
  • Nach Ablauf dieser drei Monate gilt die Vereinbarung als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und bleibt in Kraft bis zur Auflösung oder Kündigung durch eine Partei gemäss den Bestimmungen dieser Vereinbarung.
  • Nach den ersten drei Monaten kann die Vereinbarung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf jedes Monatsende schriftlich per Einschreiben gekündigt werden.
  • Die Agentur ist berechtigt, diese AGB jederzeit per nächstem Kündigungstermin zu ändern, worüber sie den Kunden in geeigneter Form informiert. Bei einem laufenden Projekt informiert die Agentur den Kunden über anstehende Änderungen vorgängig schriftlich (per E-Mail genügt). Ist der Kunde beim laufenden Projekt mit der Änderung nicht einverstanden, kann er dies innert 10 Tagen schriftlich (E-Mail genügt) mitteilen), woraufhin für ihn bis zum Ende des Projekts die bisherige Fassung der AGB gilt. Wurde in einer Offerte eine längere Vertragsdauer festgelegt, bedarf die Änderung der Vereinbarung vor Ablauf dieser Dauer der Zustimmung des Kunden.
  • Aus wichtigem Grund kann die Agentur die Vereinbarung in folgenden Fällen jederzeit und mit sofortiger Wirkung kündigen:
  1. Der Kunde hat eine oder mehrere Bestimmungen der Vereinbarung verletzt und diese Verletzung nicht innert 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung behoben;
  2. Der Kunde befindet sich im Zahlungsverzug und die Zahlung trifft nicht innert 20 Tagen nach Eintritt des Zahlungsverzugs bei der Agentur ein. Einer zusätzlichen Zahlungsaufforderung (Mahnung) bedarf es nicht.
    • Ein wichtiger Grund zur Kündigung der Vereinbarung liegt zudem vor, wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird, über ihr Vermögen das Konkursverfahren eröffnet oder mangels Aktiven eingestellt wird.
    • Rechte und Pflichten, wie etwa Zahlungsverpflichtungen für erbrachte Leistungen oder die Geheimhaltungspflicht, die ausdrücklich oder gemäss ihrer Natur von einer Beendigung des Kundenvertrages unberührt bleiben, überdauern die Beendigung der Vereinbarung.

10. Gewährleistung

  • Die Agentur erbringt ihre Leistungen fachmännisch, sorgfältig und gemäss aktuellen Branchen-Standards. Bei ihren Leistungen handelt es sich ausschliesslich um Erfüllung von Aufträgen, nicht Werkverträgen.
  • Die Leistungen und Arbeitsergebnisse der Agentur sind in der Regel auf die Nutzung mit den aktuell gängigen Systemen (wie Broswer, Betriebssysteme etc.) ausgelegt. Wenn der Kunde diesbezüglich bestimmte Vorstellungen oder Anforderungen hat, gelten diese nur als vereinbart, wenn sie explizit in der Offerte aufgeführt sind.
  • Durch die Agentur erbrachte Leistungen und/oder erstellte Arbeitsergebnisse sind durch den Kunden unverzüglich zu prüfen und gelten ohne gegenteilige Nachricht 5 Arbeitstage ab Fertigstellung bzw. Zustellung als genehmigt.
  • Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Mängel unverzüglich und schriftlich zu rügen und ausreichend zu dokumentieren. Die Agentur bemüht sich, den Mangel schnellstmöglich zu beheben. Kann ein erheblicher Mangel durch die Agentur trotz mehrfacher schriftlicher Rüge durch den Kunden nicht behoben werden, so ist der Kunde nach 30 Tagen mangelbehaftetem Betrieb berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht stellt das einzige Mängelrecht des Kunden dar und ersetzt alle gesetzlichen Rechte. Allfällige noch nicht verbrauchte Pauschalvergütungen oder Vorauszahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet.
  • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es insbesondere bei online und softwarebasierten Leistungen zu Störungen kommen kann. Die Agentur bemüht sich, Störungen und Fehler so bald wie möglich zu beheben. Die Agentur kann nicht verantwortlich gemacht werden für Störungen, die ausserhalb des Einflussbereichs der Agentur, insbesondere in den Systemen des Kunden oder Systemen von Dritten (z.B. Internetinfrastruktur), auftreten und dazu führen, dass die Nutzung der Leistungen der Agentur beeinträchtigt ist. Dazu gehören insbesondere auch unsachgemässe Bedienung oder Veränderungen durch den Kunden oder Dritter, ungeeignete Betriebsmittel, sowie unerwartete technologische Veränderungen.
  • Sämtliche Sach- und Rechtsgewährleistung an Leistungen Dritter werden hiermit wegbedungen. Soweit die Agentur über Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten verfügt, tritt sie diese im Bedarfsfall an den Kunden ab.
  • Im Übrigen wird sämtliche Gewährleistung seitens der Agentur soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

11. Haftung

  • Die Agentur lehnt jede Haftung aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag soweit gesetzlich zulässig ab. Wegbedingt ist insbesondere jede Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie die Haftung für alle Formen von Vermögensschäden, Folgeschäden oder indirekte Schäden, wie z.B. Nutzungsverlust, entgangener Gewinn, Datenverlust, Schäden aufgrund Verletzungen der Datensicherheit, Reputationsschäden oder Schäden aus der Nutzung von Arbeitsergebnissen sowie Ansprüche Dritter.
  • Alle Fälle von Vertragsverletzungen durch die Agentur und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden daraus, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind in dieser Vereinbarung abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Wandelung, Minderung, Nachbesserung, Aufhebung oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.
  • Dieser Haftungsausschluss gilt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen; die Haftung für Hilfspersonen wird vollumgänglich wegbedungen.

12. Vertraulichkeit

  • Jede Partei behandelt alle nicht-öffentlichen Informationen, die von der anderen Partei zur Verfügung gestellt werden und die zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich identifiziert werden (“Vertrauliche Informationen“), vertraulich und (i) schützt die Vertraulichen Informationen der anderen Partei vor unbefugter Offenlegung mit mindestens der gleichen Sorgfalt, mit der sie ihre eigenen Vertraulichen Informationen schützt, aber mit nicht weniger als der gebotenen Sorgfalt und (ii) darf die Vertraulichen Informationen der anderen Partei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung jener Partei nicht in anderer Weise als in dieser Vereinbarung vorgesehen verwenden oder offenlegen.
  • Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung durch die Agentur gilt weder für Daten, die allgemein zugänglich bzw. der Agentur schon bekannt sind, noch für solche, die der Agentur unabhängig ausserhalb der Vereinbarung zur Kenntnis gebracht oder rechtmässig von Drittpersonen erworben werden.
  • Die Agentur ist berechtigt, vertragspartnerbezogene Daten (Name und Adresse, bezogene Angebote, Arbeitsergebnisse etc.) an Subunternehmen und Drittanbietern, unter Umständen auch ins Ausland, zu übermitteln.

13. Schlussbestimmungen

  • Diese Vereinbarung enthält die gesamte Einigung der Parteien zu diesem Thema und ersetzt alle früheren Vereinbarungen. Es bestehen keine Nebenabreden.
  • Sofern nicht abweichend in diesen AGB vorgesehen, müssen Abreden, Änderungen, Mitteilungen oder die Aufhebung dieser Vereinbarung mindestens in der der ursprünglich zwischen den Parteien für die Zustimmung zur Vereinbarung gewählten Form erfolgen. ….
  • Die Agentur ist berechtigt, Arbeitsergebnisse sowie den Kunden mit Logo als Kunden im Rahmen des öffentlichen Auftritts und für Marketingzwecke zu veröffentlichen bzw. zu nennen.
  • Die Agentur ist berechtigt, die Vereinbarung auf Dritte zu übertragen. Eine Abtretung von Rechten und Pflichten seitens des Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
  • Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung als ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Teile der Vereinbarung nicht beeinträchtigt werden. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall den ungültigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Teil der Vereinbarung durch eine gültige, wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Diese Vereinbarung untersteht materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf und des Kollisionsrechts.
  • Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur. Die Agentur behält sich zudem bei drohender oder erfolgter Verletzung ihrer Rechte vor, auch Gerichte andernorts um einstweiligen Rechtsschutz zu ersuchen.

Version Januar 2024