Aktualisiert am 14. März 2023
My Online Marketing GmbH («Agentur») ist eine Online-Marketing-Agentur im Bereich Strategie, Kommunikation, Marketing und Kampagnenführung sowohl offline als auch online.
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auf unbestimmte Zeit für alle Verträge zwischen der Agentur und dem Kunden sowie alle darunter erbrachten Leistungen. Die AGB bilden einen integrierten Bestandteil dieser Verträge, wobei im Falle von Widersprüchen die Bestimmungen der Verträge den Bestimmungen der AGB vorgehen.
Durch die Inanspruchnahme der Leistungen der Agentur erklärt sich der Kunde mit den AGB einverstanden.
Den vorliegenden AGB entgegenstehende AGB des Kunden sind nur gültig, sofern die Agentur diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Angebote der Agentur
Die von der Agentur erstellten Projektofferten und in diesem Zusammenhang angebotene Termine und Fristen gelten bis zum Vertragsabschluss als unverbindlich. Bei einer Zusage durch den Kunden werden die Termine und Fristen nochmals auf Machbarkeit überprüft und entweder in den finalen Kundenvertrag integriert oder im Dialog mit dem Kunden neu definiert.
3. Vertragsabschluss, Laufzeit, Beendigung
3.1 Vertragsabschluss und Laufzeit
Ein Auftrag gilt mit dem schriftlichen Abschluss eines Vertrages (Zusammenarbeitsvertrag) bzw. der schriftlichen Annahme einer Projektofferte durch den Kunden als erteilt (gemeinsam nachfolgend «Kundenvertrag»). Mündliche Aufträge gelten erst mit der schriftlichen Bestätigung der Projektannahme («Auftragsbestätigung») seitens der Agentur als erteilt. Die Laufzeit ergibt sich aus dem Kundenvertrag.
3.2 Beendigung
Der Kundenvertrag kann ohne anderslautende Vereinbarung im Kundenvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf jedes Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Aus wichtigem Grund kann die Agentur den Kundenvertrag in folgenden Fällen jederzeit und mit sofortiger Wirkung kündigen:
- Der Kunde hat eine oder mehrere Bestimmungen des Kundenvertrags (inkl. diesen AGB) verletzt und diese Verletzung nicht innert 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung behoben
- Der Kunde befindet sich im Zahlungsverzug und die Zahlung trifft nicht innert 20 Tagen nach Eintritt des Zahlungsverzugs bei der Agentur ein. Einer zusätzlichen Zahlungsaufforderung (Mahnung) bedarf es nicht.
Als wichtiger Grund zur Kündigung des Kundenvertrags ist für beide Parteien zudem insbesondere anzusehen, wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird, über ihr Vermögen das Konkursverfahren eröffnet oder mangels Aktiven abgewiesen wird.
Rechte und Pflichten, wie etwa Zahlungsverpflichtungen oder die Geheimhaltungspflicht, die ausdrücklich oder gemäss ihrer Natur von einer Beendigung des Kundenvertrages unberührt bleiben, überdauern die Beendigung des Kundenvertrages.
4. Leistungen der Agentur
Die Agentur erbringt die im Kundenvertrag vereinbarten Leistungen.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat der Agentur alle für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Informationen, Daten und Materialien wie z.B. Bilder, Logos und Schriften, Texte inkl. Übersetzungen, Briefings und technische Anforderungen («Materialien») vorab und termingerecht in der benötigten Form zur Verfügung zu stellen. Liegen die Materialien aus Gründen, die der Kunde oder ein Dritter zu verantworten hat, nicht termingerecht und in der benötigten Form bei der Agentur vor, so kann die Agentur jede bis hierhin vereinbarte Erarbeitungsfrist verlängern und zusätzliche Kosten von bis zu 10% des Auftragsvolumens in Rechnung stellen. Für daraus entstehende Schäden, z.B. aufgrund Nichteinhaltung von Projektterminen, liegt die volle Verantwortung beim Kunden. Muss aus solchen Gründen ein Projekt storniert werden, stellt die Agentur die Leistungen gemäss Kundenvertrag vollständig in Rechnung, auch wenn nicht sämtliche Arbeiten ausgeführt wurden.
6. Zahlungsbedingungen und Preise
Mit Abschluss des Kundenvertrags verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung der darin vereinbarten Vergütung und/oder weiteren Preise an die Agentur. Ein Anspruch auf Rückvergütung von geleisteten Vergütungen besteht nicht.
Für von der Agentur erbrachte Leistungen gelten die im Kundenvertrag vereinbarten Vergütungen und/oder die von der Agentur kommunizierten Stundensätze. Gewährte Rabatte gelten ausschliesslich projektbezogen. Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.). Verlangt der Kunde zusätzliche, ausserhalb des ursprünglich vereinbarten Projektumfangs und Projektbudgets liegende Leistungen, werden diese dem Kunden nebst der ursprünglich vereinbarten Vergütung zusätzlich in Rechnung gestellt, wobei grundsätzlich dieselben Ansätze wie in der ursprünglichen Projektofferte gelten.
Für Projektaufträge stellt die Agentur 50% der budgetieren Vergütung bei Projektbeginn in Rechnung. Die restlichen Leistungen kann die Agentur wahlweise nach Abschluss des Projektes oder in monatlichen Tranchen in Rechnung stellen. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung beträgt die Zahlungsfrist jeweils 15 Tage ab Rechnungsstellung. Es wird kein Skonto gewährt.
Nicht im Kundenvertrag enthaltene Kosten (z.B. für Bildrechte, Fotoshootings, Verbrauchsmaterialien, Übersetzungskosten, Autorenkorrekturen, Reise-, Fracht- und sonstige Spesen) werden separat und zusätzlich in Rechnung gestellt.
Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins (Zeitpunkt der Fälligkeit) gerät der Kunde ohne Zustellung einer Mahnung in Verzug. Die Agentur ist berechtigt, bei Verzug einen Verzugszins von 5 Prozent zu verlangen.
Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Kunden ist die Agentur berechtigt, ab dem Eintritt des Zahlungsverzugs jegliche Arbeiten umgehend einzustellen. Dies wird dem Kunden vorgängig mitgeteilt. Für Schäden jeglicher Art, welche aus einer durch Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder sonstiger Verletzung von vertraglichen Pflichten seitens des Kunden resultierenden Einstellung der Arbeiten entstehen, schliesst die Agentur jegliche Haftung aus.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
7.1 Allgemeine Arbeitsergebnisse und Materialien (Bilder, Logos, Schriften; analog oder digital)
Vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung und einer angemessenen Vergütung liegen die Rechte für alle von der Agentur erstellten Arbeitsergebnisse (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, Bild- und Videomaterial, realisierte Projekte, etc.) bei der Agentur. Die Veröffentlichung und Weiterverarbeitung von durch die Agentur erstellten Arbeitsergebnissen ist nur nach Einwilligung durch die Agentur und unter Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen durch den Kunden zulässig.
An allen der Agentur für die Erfüllung des Auftrags zur Verfügung gestellten Materialien (siehe Ziffer 4) räumt der Kunde der Agentur das kostenlose Nutzungsrecht ein, um die Erbringung der vereinbarten Leistungen zu ermöglichen.
Der Kunde sichert zu, über sämtliche Rechte an den der Agentur zur Verfügung gestellten Materialien und deren Inhalten zu verfügen. Im Falle einer unberechtigten Übertragung allfälliger Nutzungsrechte vom Kunden an die Agentur schliesst die Agentur jegliche Haftung aus. Der Kunde ist zudem verpflichtet, die Agentur für sämtliche daraus entstehenden Ansprüche Dritter schadlos zu halten und zu entlasten.
Für allfällige sonstige immaterialgüterrechtlichen oder anderen Konflikte oder Ansprüche, die im Zusammenhang mit gemäss Kundenvertrag erstellten Arbeitsergebnissen stehen, liegt jegliche Haftung und Verantwortung beim Kunden. Insbesondere liegt es beim Kunden, erforderliche rechtliche Abklärungen oder Absicherungen zu veranlassen. Der Kunde befreit die Agentur in jedem Fall von jeglicher Haftung und allen Ansprüchen Dritter.
Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Gesamtvergütung ein nicht ausschliessliches, unbeschränktes Nutzungsrecht am von der Agentur entwickelten Werk, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Bis dahin verbleiben alle Rechte vollumfänglich exklusiv bei der Agentur. Die Urheberrechte der Werke, welche von der Agentur entwickelt werden, verbleiben stets bei der Agentur.
7.2 Software
Erstellt die Agentur für einen Kunden eigene Software, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Die Bestimmungen von Ziffer 7.1 dieser AGB sind analog anwendbar. In Bezug auf Open Source Software, die bei der Erstellung/Entwicklung von Websites und/oder anderer Software eingesetzt wird, verbleiben deren Urheberrechte beim jeweiligen Dritten.
7.3 Kompatibilitäten
Die Arbeitsergebnisse gelten i.d.R. für die Nutzung mit den aktuellen, verbreiteten Webbrowsern. Der Kunde ist selber dafür verantwortlich, die technischen Anforderungen zu bestimmen oder zusammen mit der Agentur im Rahmen der Offertstellung oder der Vertragsverhandlungen zu definieren.
7.4 Inhalte auf Webseiten der Agentur
Das gesamte auf den Webseiten der Agentur zur Verfügung gestellte Material, insbesondere Informationen, Dokumente, Produkte, Marken, Firmenzeichen, Grafiken, Töne, grafische Benutzeroberflächen, Software und Leistungen, gehört entweder der Agentur oder einem für die Agentur tätigen Autor, Entwickler oder sonstigen Dritten. Die zugrunde liegenden Immaterialgüterrechte stehen der Agentur und/oder dem jeweiligen Dritten zu. Das vorgenannte Material darf ohne die vorgängige Zustimmung der Agentur weder ganz noch teilweise kopiert oder anderweitig verwendet werden.
8. Datenschutz
In Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen Daten verweist die Agentur auf ihre separate Datenschutzerklärung (abrufbar unter: myonlinemarketing.ch/datenschutz). Zudem gilt gegebenenfalls die zwischen den Parteien abgeschlossene Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag.
Der Kunde stellt sicher und gewährleistet, dass er bei der Verarbeitung personenbezogener Daten alle gesetzlichen und behördlichen Anforderungen erfüllt.
9. Aufbewahrung von Daten und Unterlagen
Die Agentur ist verpflichtet, konzeptionelle Daten und Unterlagen für die Dauer von 5 Jahren aufzubewahren. Darüber hinaus werden Daten und Unterlagen, solange keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, nicht aufbewahrt.
10. Wartung und Support
Werden Wartungs- und Supportleistungen vertraglich vereinbart, gelten hierfür besondere Bedingungen. Wartungs- und Supportleistungen werden seitens der Agentur auf Grundlage der aktuellen Ressourcenauslastung grundsätzlich flexibler geplant als Projektarbeiten.
11. Gewährleistung
Die Agentur erbringt ihre Leistungen fachmännisch, sorgfältig und gemäss aktuellen Standards. Eine werkvertragliche Leistung ist nur dann geschuldet, wenn der Kundenvertrag dies explizit so festlegt.
Von der Gewährleistung in jedem Fall ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, welche die Agentur nicht zu vertreten hat. Dazu gehören höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter sowie Unterlassung von Software-Pflege des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel und Verwendungszwecke sowie unabsehbare technologische Änderungen. Zusätzliche Anpassungen aufgrund von unabsehbaren Änderungen durch Dritte können separat nachofferiert werden.
12. Abnahme von Leistungen und Arbeitsergebnissen
Durch die Agentur ausgeführte, abgeschlossene und dem Kunden bekannte Leistungen und Arbeitsergebnisse müssen von diesem geprüft werden. Ohne schriftlichen Widerspruch durch den Kunden innert 5 Arbeitstagen gelten diese als abgenommen, selbst wenn dieser die Prüfung unterlassen hat. Die Abnahme kann vom Kunden nicht widerrufen werden.
13. Leistungen Dritter
Die Agentur kann zur Realisierung von Projekten notwendige Leistungen eigenständig oder nach eigenem Ermessen durch Beizug von Dritten umsetzen. Die Agentur ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden Verträge mit Dritten abzuschliessen, welche für die Durchführung des Auftrags notwendig sind. Kosten, welche nicht im Kundenvertrag aufgeführt sind, bedürfen der Genehmigung des Kunden. Die Agentur wählt die Drittparteien sorgfältig aus. Sollten Dritte bei der Lieferung von Waren und/oder Leistungen in Verzug geraten, kann die Agentur hierfür nicht haftbar gemacht werden. Die Agentur setzt sich gegenüber Dritten für die Interessen des Kunden ein.
Leistungen Dritter, welche die Agentur für den Kunden bezahlt, werden dem Kunden weiterbelastet.
14. Haftung und höhere Gewalt
14.1 Haftung
Die Haftung der Agentur für Sach- und Vermögensschäden ist, egal aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme von absichtlich oder grobfahrlässig verursachten Schäden, vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Agentur lehnt jede Verantwortung und Haftung für Datensicherheit (insbesondere, aber nicht abschliessend für die Übertragung, Geheimhaltung, Integrität und Verfügbarkeit) im Zusammenhang mit der Übermittlung oder sonstigen Nutzung von Daten ab.
In keinem Fall haftet die Agentur für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Daten- oder Reputationsverluste, Schäden aus der Nutzung von Arbeitsergebnissen sowie Ansprüche Dritter.
14.2 Höhere Gewalt
Wird einer Partei die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch Umstände wesentlich erschwert oder vorübergehend unmöglich, auf die sie keinen Einfluss hat (wie insbesondere Überschwemmungen, Feuer, Blitzschlag, Explosionen, Krieg, Unruhen, Aufstände, Pandemie) ist die betreffende Partei von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen in dem Umfang, in dem sie durch derartige Umstände eingeschränkt wird, für die Dauer des Fortbestehens dieser Umstände entbunden. Die andere Partei ist dann ihrerseits von der Leistungspflicht entbunden. Die Ursache für eine solche Verzögerung oder Nichterfüllung gilt nur dann als höhere Gewalt, wenn sie nicht auf die vorsätzliche Handlung, die Fahrlässigkeit oder das Nichtergreifen vereinbarter Vorsichtsmassnahmen seitens der sich auf höhere Gewalt berufenden Partei, ihrer Mitarbeitenden oder Vertreter zurückzuführen ist. Jede Partei, die sich auf höhere Gewalt berufen will, muss dies der anderen Partei unverzüglich anzeigen und schriftlich mitteilen. Die Parteien legen dann gemeinsam das weitere Vorgehen unverzüglich schriftlich fest.
15. Verschiedenes
15.1 Abtretungsverbot
Der Kunde darf die Rechte und Verpflichtungen aus dem Kundenvertrag (inkl. diesen AGB) nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur an Dritte abtreten oder übertragen.
15.2 Exklusivität und Geheimhaltung
Ohne eine anderslautende schriftliche Vereinbarung ist die Agentur jederzeit berechtigt, für mehrere Kunden aus derselben Branche tätig zu sein.
Die Parteien verpflichten sich, alle von der anderen Partei erhaltenen Unterlagen und Informationen (Dokumente, Daten, Offerten, etc.), die ihnen aufgrund oder anlässlich der Zusammenarbeit zugänglich gemacht werden oder zu Kenntnis gelangen (“vertrauliche Informationen”), als vertraulich zu behandeln, und dies auch dann, wenn es nicht zur Ausführung des Auftrags kommt.
Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte, insbesondere an Subunternehmer, ist zulässig, falls diese Weitergabe im Rahmen der vertragsgemässen Erfüllung notwendig ist. Die Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungsverpflichtungen auf alle Personen, Subunternehmen und Gesellschaften, welche anlässlich oder aufgrund der Zusammenarbeit mit dem Kundenvertrag Zugang oder Kenntnis von unter der Geheimhaltungsverpflichtung stehenden vertraulichen Informationen erhalten, zu überbinden.
Die Agentur darf den Kunden zu Referenzzwecken nennen und das konkrete Arbeitsergebnis der vertraglichen Leistung ohne vorgängige Zustimmung des Kunden zu eigenen Werbezwecken ganz oder teilweise verwenden.
Die Geheimhaltungspflicht wirkt für beide Parteien auch über das Ende des Kundenvertrages hinaus, soweit an der Geheimhaltung vertraulicher Informationen weiterhin ein berechtigtes Interesse besteht.
15.3 Anpassungen
Für die Gültigkeit von Änderungen oder Ergänzungen des Kundenvertrags bedarf es der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
Der Agentur steht das Recht zu, diese AGB jederzeit zu ändern. Bei einem laufenden Projekt wird der Kunde durch die Agentur über anstehende Änderungen vorgängig informiert (z.B. via E-Mail). Ohne schriftlichen Widerspruch durch den Kunden innert 3 Arbeitstagen nach Bekanntgabe der Änderungen, gelten diese als genehmigt.
15.4 Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen des Kundenvertrages (inkl. diesen AGB) als nichtig oder unwirksam erweisen oder unvollständig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des mit dem Kundenvertrag (inkl. diesen AGB) begründeten Rechtsverhältnisses im Übrigen nicht berührt. Weiter lässt die Nichtigkeit, Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Bestimmung die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der nichtigen, unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung tritt eine rechtsgültige Ersatzregelung, die der nichtigen, unwirksamen bzw. unvollständigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Kundenvertrag (inkl. diese AGB) untersteht ausschliesslich dem materiellen Schweizer Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht, CISG) und der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur. Die Agentur ist jedoch berechtigt, das Gericht am Sitz oder Wohnsitz des Kunden anzurufen.